ZUVERLÄSSIGKEIT IST SELBSTVERSTÄNDLICH
Haus­meister­service

Ein Hausmeister oder Hauswart wird in der Regel vom Hauseigentümer oder einer Hausverwaltung eingesetzt und übernimmt als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers Aufgaben der Hausverwaltung, -betreuung und -überwachung.


Gemäß den Bestimmungen der Industrie- und Handelskammer (IHK) ist die Art der Tätigkeiten breit gefächert: Er darf alle Arbeiten, die Aufsicht und Pflege bedürfen sowie einfache Instandsetzungsarbeiten durchführen, die nicht wesentliche zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten darstellen. Darunter fallen einfache Arbeiten, die in kurzer Zeit erlernbar oder für das Handwerk nebensächlich sind. Zu den Tätigkeiten gehören Störungen oder Schäden zu erkennen und zu beurteilen, kleinere Störungen oder Schäden zu beheben und zu entscheiden, ob es nötig ist, einen Handwerksbetrieb zu beauftragen.
Die Vorteile in der Beauftragung eines Hausmeisterdienstes liegen damit auf der Hand: Indem Sie diese wichtigen Aufgaben in Zusammenhang mit der Funktionsfähigkeit Ihrer Immobilien und Grundstücke auf uns übertragen, sparen Sie viel Zeit, müssen nicht jedes Mal erneut mühsam eine neue handwerkliche Firma suchen und haben außerdem einen zuverlässigen Ansprechpartner, der für Sie die um Ihre Liegenschaften die notwendigen Arbeiten ausführt oder ausführen lässt. Damit haben Sie mehr Zeit für andere wichtige Aufgaben und gewinnen ein Stück mehr Sorglosigkeit.


Natürlich ist das Vertrauen in unsere Fähigkeiten ein wichtiger Bestandteil einer entspannten Zusammenarbeit.








Übersicht unseres Leistungs­angebots:

Instandhaltung

  • Dichtungswechsel an Wasserarmaturen
  • Funktionsstörungen an Türschlössern beheben (Auswechseln von Schließzylindern)
  • Glühbirnen und Leuchtstoffröhren auswechseln
  • Möbelbeschläge einstellen bzw. auswechseln
  • Schadstellen an Tapeten und Türen ausbessern
  • kleine Löcher und Risse mit Spachtelmasse schließen
  • Stühle leimen
  • Türscharniere ölen


Handwerksähnliche Tätigkeiten ohne Meisterbrief

  • Einbau von genormten Baufertigteilen (Fenster, Türen, Zargen, Regale)
  • Holz- und Bautenschutz (Mauerschutz und Holzimprägnierung)
  • Bodenlegerarbeiten (Verlegung von Teppich-, Laminat-, PVC- und Fertigparkettböden)
  • Rohr- und Kanalreinigung
  • Teppichbodenreinigung
  • Tankschutz
  • Bautentrocknungsarbeiten
  • Fugen




Zulassungsfreie handwerkliche Tätigkeiten

  • Estrichlegerarbeiten
  • Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten
  • Rollladen- und Jalousienarbeiten
  • Parkettlegerarbeiten
  • Raumausstatterarbeiten
  • Gebäudereiniger-Arbeiten


Zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten

  • Maurer- und Betonbauerarbeiten
  • Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten
  • Klempnerarbeiten
  • Installateur- und Heizungsbauarbeiten
  • Elektrotechnikarbeiten
  • Metallbauerarbeiten
  • Schlosser- und Leichtmetallbauerarbeiten
  • Tischlerarbeiten
  • Glaserarbeiten
  • Maler- und Lackiererarbeiten
  • Stuckateurarbeiten
  • Gerüstbauarbeiten
  • Pflaster- und Verbundsteinarbeiten
  • Informationstechnikerarbeiten (Reparatur von Geräten der Unterhaltungselektronik)


Pflege

  • Reinigungsarbeiten
  • Garten- und Landschaftspflege
  • Kehrdienst
  • Winterdienst
  • Entrümpelungs- und Aufräumarbeiten
  • Toilettenbetreuung
  • Computeranlagen aufstellen und anschließen
  • Telefonanlagen aufstellen und anschließen
  • Aufstellung und Inbetriebnahme von Haushaltsgeräten
  • Lampen aufhängen
  • Bilder aufhängen
  • Gardinen abnehmen und aufhängen
  • Möbel montieren
  • Filterwechsel in Lüftungsanlagen
  • Schädlingsbekämpfung